Dr. med. Jan Ulmer (20.09.2000 in www.facharzt.de)
Im Norden mehr Geld für ambulante Operationen
Mit vier Millionen Mark zusätzlich fördern Krankenkassen und KV in Schleswig-Holstein das ambulante Operieren. Dieses Geld soll in erster Linie in Schwerpunktpraxen und OP-Zentren fließen, die eine hohe Zahl operativer Eingriffe pro Jahr nachweisen können. Ärzte, die von der Modellvereinbarung profitieren möchten, müssen einen Antrag bei der KV-SH stellen und ihre fachliche Qualifikation, geeignete räumliche Gegebenheiten und die Möglichkeiten zur ambulanten Anästhesie nachweisen.
Bereits seit 1996 fördert die KV-SH gemeinsam mit AOK und Ersatzkassen-Verbänden das ambulante Operieren. Jetzt ist es erstmals gelungen, das Projekt auch auf die Innungs-, Betriebs- und Landwirtschaftlichen Krankenkassen auszudehnen. Die Vertreter von KV-SH und Kassen erwarten von der kassenübergreifenden Vereinbarung eine flächendeckende patientenfreundliche Versorgung und die Chance auf stabile GKV-Beiträge.
Keine Euphorie dagegen bei der ANC Schleswig-Holstein: Sie moniert die einseitige Förderung von Schwerpunktpraxen. "Alle Operateure haben Anspruch auf kostendeckende Honorierung der gleichen Operationsleistung", kritisiert der ANC-Vorsitzende Dr. Jan Ulmer. "Für eine massive Verlagerung von stationär nach ambulant müssen die Kassen noch mehr Eingriffe fördern, die unter 50 Prozent der Kostendeckung erbracht werden." Als Beispiele nannte Ulmer Bursektomien an Knie und Ellbogen sowie Osteosynthesen.
Das Modell tritt für AOK und IKK rückwirkend zum ersten Juli 1999 und für alle anderen Kassen zum ersten Oktober 1999 in Kraft.
Kontakt und Information: AOK Schleswig-Holstein, Kompetenzcenter Ärzte, Marit Koch, Kaiserstr. 4, 24143 Kiel, Telefon: 04 31/7 02 13-59
Bericht drucken           Fenster schliessen