Dr. med. Martin Bues (19.10.2001 in www.facharzt.de)
KV Schleswig-Holstein prüft Ermächtigungen
Eine Arbeitsgruppe der KV Schleswig-Holstein überprüft derzeit die Zulassungen von 62 ermächtigten Krankenhausärzten, die sie als überflüssig einstuft. In Schleswig-Holstein besitzen zurzeit 320 Krankenhausärzte eine persönliche Ermächtigung, darüber hinaus gibt es 94 Institutsermächtigungen. Erster Erfolg der Aktion: Einige Krankenhausärzte haben ihre Ermächtigungen bereits zurückgezogen und auch der Zulassungsausschuss setzt sich mittlerweile intensiver mit dem Thema auseinander. Dies berichtete Ekkehard Becker, Leiter der Strukturabteilung der KV-SH, auf Anfrage des DNC.

Nach Auffassung der KV fallen viele operative Leistungen und insbesondere die prä- und poststationäre Versorgung nicht unter den vertragsärztlichen Sicherstellungsauftrag, so dass Ermächtigungen in diesem Bereich nicht notwendig sind. "Die Krankenhäuser können diese Leistungen selbst ambulant anbieten", urteilte Becker. Gleiches gelte auch für ambulante Operationen: "Die Kliniken können nach § 115b SGB V ambulant operieren und müssen nicht aus dem vertragsärztlichen Budget gespeist werden."

Die Arbeitsgruppe der KV hat deshalb Widerspruch gegen die Ermächtigungen zum ambulanten Operieren eingelegt. "Hier laufen noch heiße Diskussionen mit dem Zulassungsausschuss", berichtete Becker. Er gehe jedoch davon aus, dass sich das Problem in nächster Zeit von selbst erledigt, weil sich immer mehr Kliniken für das ambulante Operieren nach § 115b anmelden.

Die ANC Schleswig-Holstein begrüßte die Aktion der KV: "Das ist eine gute Initiative, um unsere vertragsärztlichen Budgets von den vielen persönlichen und Institutsermächtigungen zu bereinigen", kommentierte ANC-Vorsitzender Dr. Martin Bues.

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